Obligatorische Bundesübung

Schiessdaten 2024

1. Obligatorische Bundesübung am Freitag, 03. Mai 18.00 - 20.00 Uhr
2. Obligatorische Bundesübung am Freitag, 28. Juni 18.00 - 20.00 Uhr
3. Obligatorische Bundesübung am Freitag, 09. August 18.00 - 20.00 Uhr

Wichtige Informationen

Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.
Armeeangehörige, welche 2024 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Persönliche Aufforderung, Dienst- und Schiessbüchlein oder Leistungsausweis unbedingt mitbringen!
Nach dem Schiessen muss jeder Schütze sein Standblatt persönlich abgeben, die Erfüllung der Schiesspflicht überprüfen lassen und das DB und SB/LA abholen! Gehörschutz tragen im Schützenhaus ist obligatorisch !
Erfüllung der Schiesspflicht: Mindestens 42 Punkte, höchstens 3 Nuller
Auszeichnung: Anerkennungskarte ab 66 Punkte

Alle Informationen zur Schiesspflicht sind auf Admin.ch zu finden

Änderungen Bestimmungen über Ordonnanzwaffen

Seit dem 1. Januar 2010 in Kraft sind Änderungen der Rechtsgrundlagen für die Ordonnanzwaffen in Kraft.
Mehr Informationen sind auf der VBS - Homepage zu finden


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